Förderung

Anträge, welche jeweils bis zum 31. März eintreffen, werden im folgenden Monat auf deren Förderungswürdigkeit hin geprüft und entscheiden.
Anträge, welche nach dem 31. März bis zum 30. September eintreffen, werden im folgenden Monat begutachtet. Somit werden 2x jährlich Förderbeiträge ausgeschüttet. 


Förderansuchen sind jeweils bis zum 31. März bzw. bis zum 30. September an den Verein zu richten.