Förderrichtlinien

 

durch kulturimpulstirol werden Kulturprojekte gefördert, und zwar beispielsweise:

    1. Die Projekte, die den gesamten Bereich von Kunst und Kultur umspannen.
    2. Bevorzugt werden Projekte, die innovativ und kreativ darauf ausgerichtet sind, kulturelles Verständnis zu gründen, zu fördern und zu entwickeln.
    3. Gefördert werden aber auch Projekte, die das kulturelle Erbe erschließen und bewahren.
    4. Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, die Begegnung und das Verständnis  zwischen verschiedenen Kulturen zu fördern und zu vertiefen.
    5. Berücksichtigt werden ausserdem Projekte, die sich um die Vermittlung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum bemühen.
    6. Besonderes Augenmerk wird auch auf Projekte gerichtet, die sich um die Vermittlung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche kümmern.
    7. Das Projekt soll in Tirol angesiedelt sein.
    8. Gefördert werden auch Projekte, die auf eine aktive Teilnahme von Zielgruppen ausgerichtet sind, bei denen sich also Personen einbringen und beteiligen können.
    9. Gefördert werden nur gemeinnützige Projekte von eingetragenen Vereinen. Gewinnorientierte Veranstaltungen oder Unternehmen sind ausgeschlossen. Das heißt freilich nicht, dass die Projektbetreiber allfälliger Veranstaltungen unentgeltlich anbieten müssen.
    10. Besonders eingeladen, sich zu bewerben, sind neue Initiativen.
    11. Der Förderverein kann auch selbst initiativ werden und jemanden beauftragen, ein Thema zu bearbeiten oder ein Projekt zu realisieren, das als wichtig erachtet wird. Der Förderverein erteilt dann einen Kulturauftrag, initiiert einen Wettbewerb oder bietet eine Plattform für spezielle Projekte.
    12. Gefördert werden sollen Projekte, die von anderen Förderstellen nur teilweise oder nicht angemessen gefördert werden. Projekte, die bereits von anderen Stellen (Bund, Land, Stadt, Gemeinde, Förderpreise etc.) relativ gut dotiert werden bzw. mit großen Budget ausgestattet sind, sollen hier eher nicht berücksichtigt werden. Es geht primär darum, Projekte von kleinen Veranstaltern zu fördern, die ohne diese Förderung nicht oder kaum zustande kommen oder bestehen bleiben. 

Innsbruck, im Jänner 2022

>> Förderrichtlinien download als PDF (40KB)